Überblick

Zahngesundheit

Folgende Leistungen werden übernommen:

  • Zahnersatz, etwa für Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen und Veneers zu 90 Prozent der Kosten, die nach Leistung der GKV übrig sind
  • Zahnbehandlung, etwa für Parodontose- und Wurzelbehandlung, Inlays oder Kunststofffüllungen zu 90 Prozent der Kosten, die nach Leistung der GKV übrig sind
  • Aufbissbehelfe, -schienen und Gnathologie zu 90 Prozent der Kosten, die nach Leistung der GKV übrig sind
  • Zahnprophylaxe, zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, lokale Fluoridierung, Zahnsteinentfernung zu 90 ­Prozent der Kosten aus maximal 120 Euro pro Kalenderjahr (Leistung also maximal 108 Euro pro Kalenderjahr)
  • Die Leistung für Kieferorthopädie ist unabhängig von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres. Sie gilt für medizinisch notwendige Behandlungen sowie für darüber hinausgehende Mehrleistungen, wie zum Beispiel besondere Brackets und – unabhängig vom Alter – bei Unfallfolgen. Übernommen werden bis zu 90 Prozent der Kosten, die nach Leistung der GKV übrig sind – Erstattung aus maximal 4.000 Euro (Leistung also maximal 3.600 Euro) in der Vertragslaufzeit.

In den ersten vier Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen. Die Erstattungs­begrenzungen für Zahn­behandlung/Zahn­ersatz und Kiefer­orthopädie ent­fallen ab dem fünften Kalender­jahr.